Allgemeine Geschäftsbedingungen

I ANWENDUNGSBEREICH

Nachstehende Bedingungen bilden die vertragliche Grundlage für die Überlassung von Arbeitskräften. Davon abweichende Bestimmungen erlangen ausnahmslos nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie zwischen Beschäftiger und Überlasser schriftlich vereinbart werden. Jegliche stillschweigende oder konkludente Abänderung nachstehender Bestimmungen werden hiermit ausgeschlossen. Geschäftsbedingungen vom Beschäftiger gelten, soweit sie von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma PICHLER PERSONAL SERVICE abweichen, als widersprochen und ausgeschlossen

II LEISTUNGSUMFANG

Die Firma PICHLER Personal Service verpflichtet sich, dem Beschäftiger Arbeitskräfte zu überlassen, welche die fachliche Eignung der vom Beschäftiger geforderten Berufsgruppe aufweisen. Die Qualifikation der überlassenen Arbeitskräfte entspricht, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, den durchschnittlichen Fähigkeiten einer Arbeitskraft der jeweiligen Berufsgruppe.
Die von der Firma PICHLER Personal Service überlassenen Arbeitskräfte dürfen nur für das in der Auftragsbestätigung angeführte Tätigkeitsgebiet herangezogen werden.
Entspricht eine überlassende Arbeitskraft nicht der gemäß Punkt II dieser Bedingungen vereinbarten Leistung, kann die überlassene Arbeitskraft binnen einen Tag ab Arbeitsbeginn an den Überlasser zurückgestellt werden.

III ENTGELT

Die Angebote der Firma PICHLER Personal Service gelten nur bei sofortiger Zusage durch firmenmäßige Zeichnung des Beschäftigers auf der Auftragsbestätigung bzw. bis zum tatsächlichen Beschäftigungsbeginn. Die in den Angeboten genannten Entgelte verstehen sich als freibleibend.

IV BESCHÄFTIGUNGSZEITRAUM

Als Arbeitsbeginn gilt der vom Beschäftiger in der Auftragsbestätigung genannte Termin, welcher bindend ist.
Im Falle der Nichtbeschäftigung zu dem angegebenen Termin sind vom Auftraggeber die vereinbarten Stundensätze bis zu einer anderweitigen Beschäftigung zu entrichten, maximal bis zur vereinbarten Beschäftigungsdauer. Als letzter Arbeitstag gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Termin, welcher durch Verlängerung, die eine Woche vor Auftragende bekanntzugeben ist, Auftragsgemäß neu festgesetzt werden kann.
Bei unbefristeten Arbeitskräfteüberlassungen beziehungsweise bei solchen, welche die Dauer von einem Monat überschreiten, kann das Arbeitskräfteüberlassungsverhältnis von beiden Seiten binnen sieben Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

V EINSTELLUNGSVERBOT

Dem Beschäftiger ist es untersagt Arbeitnehmer abzuwerben und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses einzustellen.
Bei Verletzungen dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe von € 8.000.- als vereinbart.
Ist ein Beschäftigerbetrieb von Streik oder Aussperrung betroffen, ist dies der Firma PICHLER Personal Service unverzüglich mitzuteilen und besteht in diesem Fall ein sofortiges Beschäftigungsverbot der überlassenen Arbeitskräfte.

VI BESCHÄFTIGERPFLICHTEN

Der Beschäftiger ist verpflichtet zur Einhaltung der jeweils geltenden öffentlichrechtlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften, sowie der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht und haftet dafür gegenüber dem Arbeitskräfteüberlasser.

VII HAFTUNG

Die von der Firma PICHLER Personal Service überlassenen Arbeitskräfte obliegen der Leitung, Aufsicht und Arbeitsanweisung des Beschäftigerbetriebes. Für Schadens- und Gewährleistungsansprüchen Dritter gegenüber dem Beschäftiger übernimmt die Firma PICHLER Personal Service keinerlei Haftung gem. § 12 1313a ABGB. Die Firma PICHLER Personal Service haftet weiters nicht bei Beschädigung und Verlust von Geräten, Materialien, Maschinen und Werkzeugen, welche der überlassenen Arbeitskraft zur Verfügung gestellt werden. Schadenersatzansprüche des Beschäftigers, bei etwaigen Nichterscheinen der überlassenen Arbeitskraft werden nicht anerkannt. Das an die überlassene Arbeitskraft zu zahlende Entgelt richtet sich nach dem jeweiligen Beschäftigerbetrieb gültigen Kollektivvertrag (dieser ist der Firma PICHLER Personal Service bekannt zu geben) bzw. der ortsüblichen Entlohnung der jeweiligen Berufsgruppe, für deren richtige Angabe der Beschäftiger haftet.

VIII AUFTRAGSORT

Als Auftragsort gilt die, in der Auftragsbestätigung genannte Arbeitsstätte.Bei Einsatz an einem anderen als dem vereinbarten Arbeitsort ist die Firma PICHLER Personal Service mindestens sieben Tage im vorhinein zu
verständigen. Der Firma PICHLER Personal Service ist der jederzeitige Zugang zu den Arbeitsorten, an welchen die überlassenen Arbeitskräft beschäftigt werden zu ermöglichen.

IX ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Als Verrechnungsgrundlage gelten die vom Kunden bzw. einem von ihm beauftragten Mitarbeiter unterzeichneten Stunden- bzw. Leistungsaufzeichnungen. Diese Aufzeichnungen sind vom Beschäftigerbetrieb am Ende der Arbeitswoche zu unterfertigen. Die Rechnungsausstellung erfolgt wöchentlich. Zahlungsfrist laut schriftlicher Vereinbarung auf vereinbartes Konto. Nach Fälligkeitsdatum werden 12 % Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechnung gestellt. Zur Vornahme von Abzügen bzw. Aufrechnungen oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Beschäftiger nicht berechtigt. Wechselzahlungen werden nur nach Vereinbarung und Zustimmung der Firma PICHLER PERSONAL SERVICE akzeptiert.

X ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Als Erfüllungsort von Zahlungen gilt ausschließlich die auf den Rechnungen angegebene Bankverbindung. Überlassene Arbeitskräfte sind nicht inkassoberechtigt. Weiters ist die Firma PICHLER PERSONAL SERVICE berechtigt, mit sofortiger Wirkung einseitig vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber nur mit einer Leistung aus diesem Vertrag in Verzug gerät. Zuständiges Gericht: Bezirksgericht Villach.

XI BESONDERE BEDINGUNGEN

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Überlassungsvertrages und der obsolet gewordenen Bestimmungen entspricht. Die Firma PICHLER Personal Service ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung einseitig vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber auch nur mit einer Leistung aus diesem Vertrag in Verzug gerät.

XII KOLLEKTIVERHÖHUNGEN

Sollten im Zeitraum der Beistellung in dem anzuwenden Kollektivvertrag Lohnerhöhungen in Kraft treten, sind wir berechtigt, im gleichen Ausmaß (als Prozentsatz) den vereinbarten Stundensatz anzupassen.